Aktualisierte Empfehlungen zur Verbesserung des Brandschutzes

Überarbeitetes Hinweisschreiben des DIBt vom 27.05.2015

FAQs zu EPS-WDVS des DIBt

In den zurückliegenden Wochen haben wir Sie über zukünftige Änderungen in der Ausführung „schwerentflammbarer“ WDVS auf Basis EPS-Dämmstoff informiert. Mit dieser Nachricht stellen wir Ihnen die aktuelle und ersetzende Fassung der Hinweise des DIBt vom 27.05.2015 zur Verfügung. Diese konstruktiven Vorgaben werden künftig in den betreffenden Zulassungen Berücksichtigung finden.

Neu: Präzisierte Hinweise, illustrierter Anwendungsfall

Das DIBt hat mit Schreiben vom 27.05.2015 die Hinweise zur Verbesserung von WDVS mit EPS-Dämmstoff für den Fall eines Brandes vor der Fassade aus dem Dezember 2014 präzisiert und die erforderlichen zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen und deren zulässige Achsabstände in Abhängigkeit des betrachteten Anwendungsfalls textlich und durch Grafiken illustriert. Die anliegende Fassung resultiert aus den zwischenzeitlichen Abstimmungen der „Projektgruppe WDVS“ der Bauministerkonferenz und den zuständigen Sachverständigenausschüssen.

Für WDVS auf Basis EPS-Dämmstoff mit Putzschicht auf mineralischen Untergründen sieht der aktuelle Hinweis des DIBt, für das Szenario einer hohen Brandbeanspruchung vor der Fassade, mind. 3 zusätzliche Brandriegel vor. Die Anordnung der Brandriegel erfolgt in den unteren drei Geschossen eines Gebäudes. Oberhalb dieser Maßnahmen sind die bekannten konstruktiven Brandschutzmaßnahmen (umlaufender Brandriegel bzw. Sturzschutz) von WDVS mit EPS-Dämmstoff auszuführen. Weiterhin ist ein Zusatz-Brandriegel als oberer Abschluss des WDVS in einem max. Abstand von 1,0 m zu angrenzenden brennbaren Bauprodukten anzuordnen. Weitere Brandriegel sind an den Übergängen der Außenwand zu horizontalen Flächen anzuordnen, soweit diese im Bereich des 1. bis 3. Geschosses eines Gebäudes liegen und durch einen Brand von außen beansprucht werden können. Diese Anordnung der Brandriegel entspricht den Inhalten, die bereits zu den Seminaren für Kunden; Entscheider und Mitarbeiter mitgeteilt wurden.

Die Anforderung der Dübelung zusätzlicher Brandriegel durch den Unterputz mit Bewehrungsgewebe ist entfallen. Damit ist nunmehr die Empfehlung, die alsecco bisher weiter gegeben hat, als richtig bestätigt worden. Die Art und Lage der zugelassenen WDVS-Dübel bleibt unverändert bestehen.

Ergänzend zu den Hinweisen für WDVS auf Basis EPS-Dämmstoff mit Putzschicht, wurden nun auch die zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen für alle anderen betreffenden WDVS auf Basis EPS-Dämmstoff z. B. mit angeklebter Keramik- oder Natursteinbekleidung beschrieben. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen und Ergänzungen in den DIBt-Hinweisen können Sie dem nachfolgenden Link der Information des Fachverbandes WDVS e. V. entnehmen.

Die formale Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen erfolgt zu einem noch bekanntzugebenden Stichtag durch Änderung der betreffenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen. Wir gehen derzeit davon aus, dass wir in Kürze über die individuelle Umsetzung in den Zulassungen und die daraus resultierenden Zeitachsen informiert werden.

Empfehlung

Wie bisher empfehlen wir ab sofort und noch vor formaler bzw. offizieller Änderung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, die Ausführung zusätzlicher konstruktiver Brandschutzmaßnahmen in Anlehnung an die Hinweise des Deutschen Instituts für Bautechnik.

Bitte berücksichtigen Sie ab sofort in Ihrer Beratung den aktuellen Kenntnisstand, nutzen Sie die anhängenden Dokumente und informieren Sie unsere Kunden über diesen wichtigen Sachverhalt.

Das DIBt hat darüber hinaus ebenfalls im Anhang eine Liste der am häufigsten gestellten Fragen und deren Antworten veröffentlicht.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Downloads